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1 разрешение властей
Русско-немецкий финансово-экономическому словарь > разрешение властей
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2 ведомственное разрешение
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3 разрешение властей
Немецко-русский и русско-немецкий словарь деловой и банковской лексики > разрешение властей
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4 разрешение властей
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5 подписка о невыезде
n1) law. Meldeverpflichtung, schriftliche Verpflichtung, seinen Aufenthaltsort (ohne behördliche Genehmigung) nicht zu verlassen2) journ. Reiseverbot -
6 разрешение властей
nlaw. (от) behördliche Genehmigung -
7 официальное разрешение
Универсальный русско-немецкий словарь > официальное разрешение
См. также в других словарях:
behördliche Genehmigung — Erfordernis vieler Verträge zu ihrer Rechtsgültigkeit (z.B. nach dem Grundstücksverkehrsgesetz oder dem Landpachtgesetz). Solange die b.G. noch nicht erteilt ist, ist der Vertrag schwebend unwirksam (⇡ schwebende Unwirksamkeit). Beide… … Lexikon der Economics
Behördliche Genehmigung — Ein Bescheid ist eine bestimmte Form eines Verwaltungsakts im Verwaltungsrecht Deutschlands und Österreichs. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Wesentliche Bescheidmerkmale 2.2 Arten von Beschei … Deutsch Wikipedia
Genehmigung — I. Bürgerliches Recht:Die nachträgliche ⇡ Zustimmung zu einem von anderen Personen vorgenommenen ⇡ Rechtsgeschäft (§ 184 BGB; andernfalls: ⇡ Einwilligung). Hängt die Gültigkeit eines Geschäfts von der G. eines anderen ab, so ist das… … Lexikon der Economics
Genehmigung — Ge·ne̲h·mi·gung die; , en; 1 eine Genehmigung (für / zu etwas) die Erlaubnis, etwas zu tun ↔ Ablehnung <eine befristete, behördliche, polizeiliche, schriftliche Genehmigung; eine Genehmigung einholen, erhalten; jemandem eine Genehmigung… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Behördliche Bescheinigung — Sportboot und Verbands führerscheine im Wassersport Eine Bescheinigung ist eine Urkunde in Papierform, die eine Aussage über eine Person oder ein anderes Dokument beinhaltet. Sie werden zumeist von Behörden als amtliche Bescheinigung, Verbänden… … Deutsch Wikipedia
illegal — kriminell; unrechtmäßig; widerrechtlich; ungenehmigt; verboten; gesetzwidrig; unzulässig; nicht erlaubt; gesetzeswidrig; unberechtigt; unautorisiert; … Universal-Lexikon
Pyrotechnik — Gefahrgutklasse 1 – Explosive Stoffe Unterklasse 1.3 – Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen, aber nicht massenexplosionsfähig sind Die Pyrotechnik (von griechisch πυρ pyr „Feuer“) weist auf eine Technik in Verbindung mit – meist… … Deutsch Wikipedia
Konzession — Zugeständnis * * * Kon|zes|si|on [kɔnts̮ɛ si̯o:n], die; , en: 1. Genehmigung einer Behörde für eine gewerbliche Tätigkeit: jmdm. die Konzession für die Führung eines Restaurants erteilen; dem Betreiber einer Gaststätte die Konzession entziehen. 2 … Universal-Lexikon
Kurpfuscher — Scharlatan; Quacksalber (derb) * * * Kur|pfu|scher [ ku:ɐ̯pf̮ʊʃɐ], der; s, , Kur|pfu|sche|rin [ ku:ɐ̯pf̮ʊʃərɪn], die; , nen: a) Person, die ohne medizinische Ausbildung und behördliche Genehmigung Kranke behandelt. b) (ugs. abwertend) schlechter… … Universal-Lexikon
Effektträger — Gefahrgutklasse 1 – Explosive Stoffe Unterklasse 1.3 – Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen, aber nicht massenexplosionsfähig sind Die Pyrotechnik (von griechisch pyr „Feuer“) weist auf eine Technik in Verbindung mit – meist… … Deutsch Wikipedia
Feuerwerkerei — Gefahrgutklasse 1 – Explosive Stoffe Unterklasse 1.3 – Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen, aber nicht massenexplosionsfähig sind Die Pyrotechnik (von griechisch pyr „Feuer“) weist auf eine Technik in Verbindung mit – meist… … Deutsch Wikipedia